Was ist moderne Verhaltenstherapie

Ich bemühe mich, offen, transparent und verständlich sein. Sie wissen, "woran Sie sind". Moderne Verhaltenstherapie bezieht Gefühle, Körper, Einstellungen, Verhalten mit ein. Sie will Lösungen für das Leben jetzt erarbeiten. Frühere Erfahrungen bieten dafür ein Verständnis und müssen oft erst bewältigt werden, um Neues zu erleben. Die Therapie, die ich anbiete ist stark erfahrungsorientiert. Wir werden nicht nur reden. Viele neue und sehr effektive Methoden, wie z.B,. EMDR oder Hypnose, wirken eben nicht nur über das Reden. Alles, was ich tue, bekommen Sie vorher erklärt. Und alles, was ich anbiete, ist wissenschaftlich untersucht, aber wir müssen gemeinsam herausfinden, was bei Ihnen hilfreich ist.

Kostenübernahme und Therapieantrag

Psychotherapie wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Dies wird im Erstkontakt ("Psychotherapeutische Sprechstunde") abgeklärt. Sie können ohne Überweisung eines Arztes direkt zu mir kommen. In den folgenden zwei bis vier "probatorischen" Sitzungen werden genaue Problemanalyse, Ziele und möglichen Ursachen besprochen.  Dann wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. Hierzu wird ein kurzer Bericht Ihres (Haus-)Arztes benötigt (Konsiliarbericht), um eventuell körperliche Ursachen abzuklären. Die Krankenkasse übernimmt zunächst 12 Sitzungen, man kann aber bei Bedarf bis zu 80 Sitzungen durchführen. Die Sitzungen dauern 50 Minuten, die Häufigkeit wird individuell vereinbart. So kann es wichtig sein, bei akuten Krisen sich mehrmals pro Woche zu treffen oder bei bestimmten Erkrankungen sogar mehrere Stunden an einem Tag durchzuführen. Andererseits können auch monatliche Termine ausreichen.

Zwischen Patient und Therapeut

Die Basis für eine erfolgreiche Therapie ist das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient. Therapie beinhaltet eine professionelle Beziehung, das heißt ich stehe als Fachmann zur Verfügung, vermeide aber jede über die Behandlung hinausgehende private Beziehung. Nur so kann ich Sie kompetent und unbeeinflusst behandeln.  Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit mir  als Therapeut Schwierigkeiten haben, ist es unbedingt nötig dies anzusprechen. Sie sollten,wenn sich dies nicht ausräumen lässt, zu einem anderen Therapeuten wechseln. Ich maße mir nicht an, für jeden der richtige Therapeut zu sein.

Schweigepflicht

Alles in der Therapie Besprochene fällt unter die Schweigepflicht, ich darf nichts davon weiter geben, es sei denn Sie erlauben es mir ausdrücklich. Ausnahmen sind hier nur konkrete und akuteauf Selbst- oder Fremdgefährdung (Selbstmord oder Straftaten): in diesem Fall muss ich die Schweigepflicht brechen.  Vor Beginn der Therapie bitten ich Sie, die Schweigepflichtentbindung zu unterzeichnen, damit ich den  Ärzten Ihres Vertrauens Informationen geben darf oder mich über die Behandlung austauschen kann. Es ist ansonsten allein Ihre Entscheidung, mit wem sie über die Therapie sprechen.

Einbeziehung von Angehörigen

Es ist oftmals sinnvoll die Angehörigen oder Partner mit in die Therapie einzubeziehen, denn es wirken sich psychische Probleme auf die engen Beziehungen aus. Ebenso können auch familiäre Schwierigkeiten psychische Probleme verstärken. Die Einbeziehung von Angehörigen geschieht aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Genehmigung, wenn Ihnen als Patient das sinnvoll erscheint.

Eigenbeteiligung und Mitarbeit

Für eine erfolgreiche Therapie ist entscheidend, was Sie im Alltag zwischen den Sitzungen tun. D.h. Sie benötigen Zeit, um bestimmte therapeutische Aufgaben zu erledigen. Therapie ist sehr wirksam, aber erfordert aktive Mitarbeit und Eigenbeteiligung. Bei häufigen Absagen oder unregelmäßigem Erscheinen werde ich die Therapie beenden. Veränderung braucht Verbindlichkeit

Therapie soll nützen

Im Laufe der Therapie kann es sein, dass es Ihnen auch zunächst einmal schlechter geht. Dies ist durchaus normal und sollte in der Therapie besprochen werden. Haben Sie aber das Gefühl, die Therapie bietet keine wirkliche Hilfe, sprechen Sie das bitte an, damit wir die Hindernisse ausräumen können.

Verbindliche Termine / Ausfallhonorar

Die mit Ihnen vereinbarten Termine sind ausschließlich für Sie als Patient reserviert. Sie haben entsprechend kaum Wartezeit. Die vereinbarten Termine auch von Ihrer Seite verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen (bis 9.00 morgens des vorhergehenden Tages, sonntags als Textnachricht), stelle ich Ihnen das Ausfallhonorar von 70 € in Rechnung, da kurzfristig der Termin meist nicht mehr anderweitig zu vergeben ist.


Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht diese zu stellen.